Von der Vorarlberger Landesregierung als UVP- Behörde wurden zwischenzeitlich die Gutachten der Amtssachverständigen veröffentlicht und bis 31. Juli 2026 konnten alle, die Parteistellung erlangt hatten ihre Einwendungen präzisieren und zusätzliche Beweisanträge stellen.
Veröffentlicht wurde auch der Termin der mündlichen Verhandlung, der am 22. September 2026 im Ramschwagsaal, Ramschwagplatz 1 in Nenzing stattfindet. Die Verhandlung beginnt um 09:00 Uhr, Einlass ist ab 08:30 Uhr. Die Verhandlung wird nach Bedarf am nächsten Tag, am 23. September 2026 fortgesetzt.
Der voraussichtliche Verhandlungsablauf ist wie folgt:
➢ Verhandlungseröffnung sowie Darlegung des Verhandlungsgegenstandes und des bisherigen Ermittlungsverfahrens
➢ Vorstellung des Vorhabens durch die Projektwerberin sowie Beantwortung von Fragen zum Vorhaben
➢ Vorstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) sowie Beantwortung von Fragen zur Umweltverträglichkeitserklärung
➢ Vorstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens sowie Beantwortung von Fragen zum
Umweltverträglichkeitsgutachten
➢ Fachliche Erörterung der zum Umweltverträglichkeitsgutachten eingelangten Stellungnahmen und Einwendungen durch die Amtssachverständigen
Die Gutachten werden nicht verlesen, sondern liegen vorab zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Verhandlung wird auf die Fachbereiche Abfalltechnik, Altlastentechnik, Bodenschutz, Geologie, Gewässergüte/Limnologie, Lufthygiene, Maschinenbau, Schalltechnik und Erschütterungen, Natur- und Landschaftsschutz, Raumplanung, Landschaftsbild und Baugestaltung, Umweltmedizin, Verkehrsplanung, Wasserbau und Gewässerschutz eingeschränkt.
Die Verhandlung ist öffentlich, jeder kann zur Verhandlung kommen.
Die Verhandlungsschrift wird vom 06. Oktober 2026 bis 03. November 2026 beim Amt der Landesregierung, 6901 Bregenz, Landhaus, Zi.Nr. 323, sowie bei der Marktgemeinde Frastanz während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Die Verhandlungsschrift wird auch im Internet unter der Adresse www.vorarlberg.at/kundmachungen-nach-dem-uvp-gesetz veröffentlicht.
