Beschwerde UVP-Feststellungsbescheid Rondo Kraftwerk

Die Ganahl AG (Rondo) hat am 8.3.2023 den Antrag gestellt, “die Vorarlberger Landesregierung möge gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 bescheidmäßig feststellen, dass das näher dargestellte Vorhaben „Reststoffkraftwerk“ zur thermischen Behandlung nicht gefährlicher Abfälle im Ausmaß von 34.650 t/a bzw. 98,5 t/d mit einer Brennstoffwärmeleistung von 34,8 MW keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist”.

Nun liegt ein UVP-Feststellungsbescheid vom 3.10.2023 vor, in dem vom Land festgestellt wurde, dass für das geplante Reststoffkraftwerk in Frastanz KEINE Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Eine UVP wäre notwendig ab einer Verbrennung von 35.000 t/Jahr bzw. 100t/Tag nicht gefährlicher Abfälle. Angesucht hat die Ganahl AG aber NUR um 34.650 t/Jahr und 98,5 t/Tag.

Gegen den UVP-Feststellungsbescheid können u.a. Nachbarn/Nachbarinnen im Sinne von §19 Abs 1 UVP-G bis Ende Oktober Beschwerde erheben. Dies sind Personen, die in der Umgebung des geplanten “Reststoffkraftwerks” wohnen und sich durch den allfälligen Betrieb desselben belästigt oder gefährdet fühlen.

Kundmachung zum UVP-Feststellungsbescheid: UVP-Feststellungsverfahren betreffend „Ganahl AG, 6820 Frastanz; Errichtung einer Reststoffverwertungsanlage sowie Verschiebung von Parkplätzen auf GST-NR 1069/2, 92106 GB Frastanz“

UVP-Gesetz: RIS – Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Webseite der Initiative “besorgte BürgerInnen” mit weiteren Informationen zum geplanten Kraftwerk: Rondo Kraftwerk- in Frastanz

Musterbeschwerde verfasst von den “besorgten BürgerInnen”: Musterbeschwerde PDF

Für weitere Fragen stehen wir unter kontakt@buergerlistegoefis.at bzw. die Initiative “besorgte BürgerInnen” unter info@thermisches-kraftwerk-frastanz-gesundheit.at gerne zur Verfügung.