DI BM Sonja Entner

Parteistellung im UVP-Verfahren

IPPC-Anlagen sind große Industrieanlagen, die aufgrund ihrer Größe oder Art Luft, Wasser und Boden erheblich belasten – dazu zählen auch Abfallverbrennungsanlagen. IPPC (Integrated Pollution Prevention and Control) steht für integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. In einem UVP-Verfahren einer IPPC-Anlage müssen alle Umweltauswirkungen gemeinsam und integriert betrachtet werden: Luft, Wasser, Boden, Abfall, Lärm, Energieeffizienz, Unfall- und Störfallrisiken sowie Emissionen vorhandener Betriebe. In solchen Verfahren bekommen Bürger und Gemeinden besondere Rechte und Beteiligung und können ihre Einwendungen innert einer Frist ab Kundmachung einbringen. So erhalten sie Parteistellung im Verfahren.

Aktuell werden Einwendungen von 2 Bürgerinitiativen vorbereitet, die mindestens je 200 Unterschriften benötigen. Auch die Gemeinde Göfis bringt eine Stellungnahme ein.

Link Veröffentlichungsportal Land Vorarlberg: https://vorarlberg.at/kundmachungen-nach-dem-uvp-gesetz

Link „Besorgte Bürger“: https://www.thermisches-kraftwerk-frastanz-gesundheit.at/
Link „S.O.S. Walgau“: https://sos-walgau.at/