Der Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 12.12.2024 ein Antrag zur Beschlussfassung einer Ausnahme gemäß §35 Vorarlberger Raumplanungsgesetzes für ein Grundstück am Siedlungsrand in der Parzelle Runggels vorgelegt. Geplant ist ein Wohnbauprojekt mit vier Gebäuden. Der Antrag auf Ausnahme betraf die Erhöhung der Baunutzungszahl auf 50 und die Erhöhung der Höchstgeschosszahl von 3 auf 4 für. Bereits im Bau- und Raumplanungsausschuss konnte keine Mehrheit für eine positive Empfehlung an die Gemeindevertretung gefunden werden, da der Antrag den Zielen des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde widerspricht. Göfis soll weiterhin „Dorf sein“, der dörfliche Charakter soll erhalten bleiben. Eine Siedlungsentwicklung nach innen wird angestrebt. Als Siedlungsschwerpunkt werden in dieser Verordnung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Göfis die Parzellen um den Ortskern zusammengefasst. Daher gab es von unserer Fraktion keine Zustimmung zur vorliegenden Ausnahme. Und so wurde der Antrag von der Gemeindevertretung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.