AWG-Verfahren Rondo-Kraftwerk

Im vergangenen Oktober wurde vom Land Vorarlberg per Bescheid festgestellt, dass für das geplante Reststoffkraftwerk der Rondo Ganahl AG keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Gegen diese Entscheidung wurden 39 Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebracht. Wider Erwarten, wird nicht auf die Entscheidung des BVwG, ob eine UVP notwendig ist, gewartet, sondern sofort mit dem Bewilligungsverfahren nach Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) – also ohne UVP – begonnen. Auch in diesem Verfahren können schriftliche Einwendungen von allen GöfnerInnen bis zum 16.4.2024 eingebracht werden.

Für die Firma Rondo ist eine eigene Abfallverbrennungsanlage finanziell und aus Gründen der Planungssicherheit natürlich sehr interessant. Allerdings ist der Standort in Frastanz aufgrund der Inversionswetterlage nicht gut geeignet. Auch sollte eine solche Verbrennungsanlage von der öffentlichen Hand betrieben werden, um maximale Sicherheit zu garantieren. Weiters ist nicht gewährleistet, dass in Frastanz wirklich nur Abfall aus der Region verbrannt wird. Für das Reststoffkraftwerk spreche angeblich der Klimaschutz. Ist es aber für das Klima wirklich besser, Plastik – hergestellt aus Erdöl zu verbrennen als Erdgas?

Link Kundmachung Land Vorarlberg AWG-Bewilligungsverfahren: https://vorarlberg.at/-/kundmachung-ganahl-ag-frastsanz-27.02.2024-mitverbrennung