Seit einigen Wochen hat sich in Göfis eine Bürgerinitiative formiert, die sich für den Erhalt der „dörflichen Struktur in Göfis“ einsetzt. Auf der Facebookseite inspiriert Göfis, die von der Bürgerinitiative betrieben wird, wurde seither eine Vielzahl an Forderungen, Behauptungen und Vermutungen veröffentlicht. Wir möchten an dieser Stelle einige Fakten präsentieren um zu einer sachlichen Diskussion zum Thema beizutragen.
Wohnanlagen in Göfis
Der Gebäudebestand in Göfis setzt sich zum überwiegenden Teil (94%) aus Einfamilien- und Reihenhäusern zusammen. In Göfis gibt es 1010 Wohngebäude, davon sind 950 Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Vergleich dazu gibt es 20 Wohnanlagen, die aus ca. 40 Einzelgebäuden bestehen. Drei dieser Wohnanlagen sind gemeinnützig (Stand 2015).
Baurichtlinien – Grundidee
Im Jahr 2012 beschloss die Gemeindevertretung neue Richtlinien zur Baugrundlagenbestimmung. Dazu wurde das Gemeindegebiet in verschiedene Zonen eingeteilt. Für jede Zone wurden eine minimale Baunutzungszahl (BNZ) sowie eine höhere maximale Baunutzungszahl festgelegt. Wie ein Blick in die – online verfügbaren – Richtlinien bzw. Bebauungspläne von Gemeinden wie Satteins, Zwischenwasser, Weiler und Röthis zeigt, sind die minimalen Baunutzungszahlen deutlich niedriger als die in umliegenden Gemeinden üblichen Baunutzungszahlen und die maximalen Baunutzungszahlen entsprechen den in diesen Gemeinden geltenden Baunutzungszahlen.
Baurichtlinien – Bonuspunkte
Eine minimale BNZ darf durch ein geplantes Bauprojekt ohne weiteres unterschritten, nicht jedoch ohne Einhaltung gewisser Auflagen – der Bonuspunkte – überschritten werden. Erfüllt ein Bauwerber gewisse Bonuspunkte, so kann sein Bauprojekt die maximale BNZ erreichen. Die Erreichung der maximalen BNZ ist in Göfis also an die Erfüllung gewisser Bonuspunkte gebunden. Hingegen können in den meisten anderen umliegenden Gemeinden die dort geltenden (und mit den maximalen Baunutzungszahlen der Gemeinde Göfis weitgehend identischen) Baunutzungszahlen ohne weiteres realisiert werden.
Baurichtlinien – Ausnahmegenehmigungen
Gestaltungsbeirat und Bauausschuss prüfen jedes Bauprojekt und empfehlen die Vergabe von Bonuspunkten nach einem definierten Kriterienkatalog. Die Vergabe der Bonuspunkte erfolgt je nach Höhe durch Gemeindevorstand oder Gemeindevertretung. Rechtlich ist die Vergabe von Bonuspunkten eine Ausnahmegenehmigung von der minimalen BNZ. Ist diese Ausnahme im Rahmen des definierten Bonuspunkte-Katalogs und nicht höher als die maximale BNZ so ist die Ausnahme kein Verstoße gegen die eigenen Bauleitlinien sondern sogar erwünscht. Ziel dieses Systems, das auf der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen basiert, ist es der Gemeinde einen rechtlichen Handlungsspielraum zu geben um auf die Ausgestaltung der Bauprojekte einzuwirken.
Nachverdichtung
Für die Nachverdichtung bestehender Gebäude werden 5 Bonuspunkte vergeben. So wird versucht, die Nachverdichtung besonders zu begünstigen.
Begrenzung von Gebäudegrößen
Mit den Baurichtlinien von 2012 wurde die maximale Größe eines Gebäudes gleich auf mehrfache Weise begrenzt. Begrenzt wurden je nach Zone:
1. Die Baunutzungszahl (BNZ): sie legt fest wieviel Prozent der Grundstücksfläche maximal als Gesamtgeschossfläche gebaut werden darf.
2. Die maximale Anzahl von Geschossen regelt die Höhe von Gebäude.
3. Die maximalen Quadratmeter pro Geschoss in einem Baukörper bedingt, dass ein großer Wohnblock in mehrere kleine Gebäude unterteilt werden muss.
Wohnanlagen seit 2012
Seit dem Beschluss der Bauleitlinien 2012 wurden für 5 Wohnanlagen Ausnahmegenehmigungen vergeben. Mit Ausnahme eines Projektes bewegten sich die Baunutzungszahlen in einer in der Region üblichen Höhe. Drei davon wurden bisher gebaut und eine davon wird auf der Gemeindevertretung am 5. Juli 2017 nochmals behandelt. Eine sechste mögliche Ausnahmegenehmigung wir ebenfalls auf dieser Sitzung behandelt. Diese Entwicklung zeigt für uns deutlich, dass die Einführung der Bauleitlinien 2012 den Wohnanlagenbau deutlich gebremst hat und die Anlagen kleinstrukturierter geplant werden.