Wie bereits berichtet wurde vom Land im UVP-Feststellungsbescheid vom 3.10.2023 festgestellt, dass für das geplante Reststoffkraftwerk der Fa. Ganahl Rondo AG in Frastanz KEINE Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Gemeinde Göfis hat als direkt betroffene Nachbarin lt. UVP-Gesetz das Recht, Beschwerde gegen diesen Bescheid zu erheben. Durch den negativen UVP-Feststellungsbescheid wird die Gemeinde unsere Ansicht nach um ihre ihr zustehende Parteienstellung gebracht. Daher wurde im Gemeindevorstand einstimmig beschlossen, dieses Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen. Vom Rechtsbeistand der Gemeinde wurde im Namen der Gemeinde mittlerweile eine entsprechende Beschwerde eingebracht.
Beanstandet wird in der Beschwerden, dass die Schwellenwerte von 35.000t/a bzw. 100t/Tag ab welchen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig wäre, sehr wohl überschritten werden können (die Kapazität der Anlage liegt weit über jährlich 35.000t/a). Weiters wird beanstandet, dass die vorgeschriebene Einzelfallprüfung nur mangelhaft durchgeführt wurde – die Inversionswetterlage wurde nicht berücksichtigt und allfällige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit wurden nicht ausreichend geprüft.