VN-Bericht: „Gericht stoppt Walgauer Müllkraftwerk“

Am 3. Oktober 2023 wurde von der Vorarlberger Landesregierung ein UVP-Feststellungsbescheid erlassen, in dem festgestellt wurde, dass für das geplante Rondo-Kraftwerk keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Gegen diesen Bescheid sind 39 Beschwerden erhoben worden – unter anderem auch von der Gemeinde Göfis und einigen Mitgliedern unserer Fraktion. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. April 2024 den angefochtenen Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverwiesen. Somit hat sich gezeigt, dass unsere Beschwerden zu Recht erhoben wurden!

Zitat aus dem Beschlusstext des Bundesverwaltungsgerichtes:

„Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden; eine Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde zur Durchführung notwendiger Ermittlungen kommt daher nur dann in Betracht, wenn die Verwaltungsbehörde jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlassen hat, wenn sie zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes (vgl. § 37 AVG) lediglich völlig ungeeignete Ermittlungsschritte gesetzt oder bloß ansatzweise ermittelt hat.“

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.4.2024

Zu diesem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts berichteten auch die Vorarlberger Nachrichten am 26. April 2024 wie folgt:

Zu wenig untersucht

Der Plan von Rondo Ganahl: Eine Müllverbrennungsanlage soll aus Abfall Wärme für die Papier- und Wellpappefabrik erzeugen. Alles schien zügig voranzugehen. Bis jetzt. Nun müssen die Betreiber einen Schritt rückwärts machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Landesregierung ihren UVP-Feststellungsbescheid zurückgeworfen – der Beschluss liegt den VN vor. Das Land hatte im Bescheid festgestellt, dass das Projekt keine UVP benötige. Nun entgegnet das Gericht: Die Regierung muss die Auswirkungen des Projektes genauer untersuchen, bevor sie entscheidet.

(…)

Harte Kritik

Das Bundesverwaltungsgericht geht mit dem Land hart ins Gericht: „Eine Zurückweisung kommt nur dann in Betracht, wenn sie jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeiten unterlassen hat, wenn sie zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes lediglich völlig ungeeignete Ermittlungsschritte gesetzt oder bloß ansatzweise ermittelt hat“. Das heißt, das Gericht kann den Bescheid dem Land nur dann zurückwerfen, wenn das Land die Auswirkungen schlecht bis gar nicht untersucht hat. Und genau das hat das Land nach Ansicht der Richterin getan: Der Schwellenwert laut UVP-Gesetz sei erreicht, weil das Projekt gemeinsam mit den Standorten von Loacker Recycling und „Kessler bewegt`s“ betrachtet werden hätte müssen. Doch das Land habe das ignoriert und eine zu wenig umfassende Einzelfallprüfung durchgeführt.

VN Printausgabe vom 26. April 2024

Im Interesse und Schutz der Bevölkerung und Umwelt werden wir auch weiterhin aufmerksam bleiben und über das „Walgauer Müllkraftwerk“ berichten!