Neuer Bebauungsplan für die Gemeinde

Der Entwurf des neuen Bebauungsplanes als Nachfolge der bewährten Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung wurde von der Gemeindevertretung einstimmig zur Auflage beschlossen. Zu den üblichen Kennzahlen wie maximaler und minimaler Baunutzungszahl, Geschosszahl und Geschossfläche sind darin dem Raumplanungsgesetz entsprechende Punkte für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung enthalten. Dazu zählen Bestimmungen zum Landschafts- und Ortsbildschutz, zum Schutz von Grünflächen, von Bäumen auf öffentlichen Grundstücken und von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind – wie zum Beispiel in der Umgebung der Sebastianskapelle. Die Erhaltung von Natur und Landschaft wird im Kontrast zur voranschreitenden Bebauung und Flächenversiegelung im Siedlungsgebiet immer wichtiger.

Der Bebauungsplanentwurf wird mindestens vier Wochen veröffentlicht, jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, kann während der Veröffentlichung schriftlich Änderungsvorschläge einbringen.