Leerstandsabgabe wird eingeführt

Durch eine Gesetzesnovelle des Bundes ist es ab 2024 für Gemeinden möglich, eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen und Häuser einzuheben. Die Gemeindevertretung hat auf der vergangenen Sitzung mehrheitlich beschlossen, die Leerstandsabgabe auch in Göfis einzuheben. Unsere Fraktion befürwortet die neue Abgabe. Einerseits werden durch diese bisher leerstehende Wohnungen auf den Markt gebracht. Andererseits erhält die Gemeinde zusätzliche Einnahmen, die in der derzeitigen finanziellen Situation dringend benötigt werden. Da nur Immobilienbesitzer von tatsächlich vermietbaren Objekten abgabenpflichtig sind, ist die Leerstandsabgabe auch sozial treffsicher.

Die Leerstandsabgabe beträgt jährlich €8,91 pro m² leerstehender Wohnfläche. Die Zahlung für das Jahr 2024 wird Anfang 2025 vorgeschrieben. Ein Objekt gilt als leerstehend, wenn längere Zeit kein Hauptwohnsitz dort gemeldet ist. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen: z. B. wenn der Besitzer im Pflegeheim ist, zwei Wohnungen in einem Gebäude sind und der Besitzer selbst eine davon bewohnt, Wohnungen, die als Arbeitsplätze verwendet werden oder für Schüler und Wehrdiener zur Verfügung gestellt werden und viele mehr.