Informationsfreiheitsgesetz

Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ersetzt in Österreich ab dem 1. September 2025 das Amtsgeheimnis und hat bedeutende Auswirkungen auf Gemeinden: Sie müssen künftig Informationen proaktiv veröffentlichen und Auskunftsersuchen fristgerecht beantworten, was zu mehr Transparenz führt. Eine Ausnahme gilt für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern. Es entfällt die proaktive Veröffentlichungspflicht, jedoch nicht das Recht auf Auskunft auf Antrag, der von jedem Bürger an das Amt gestellt werden kann und innert 4 Wochen beantwortet werden muss. Diese sogenannte Auskunftspflicht auf Antrag sorgt für mehr Transparenz in der Verwaltung der Gemeinde.