Einhaltung des Bundesvergabegesetzes

Das Bundesvergabegesetz regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Bis ca. € 6 Mio ist die Einholung von mindestens drei Angeboten notwendig. Zudem ist eine Angebotsfrist von 10 bis 20 Tagen einzuhalten. Angebotsanfragen sind an Unternehmer zu richten, die befugt und in der Lage sind, die angefragten Leistungen zu erbringen. Zwei Beispiele verdeutlichen die derzeit unzureichende Einhaltung des Bundesvergabegesetzes:

  1. Bei der Vergabe der Gewässerpflege um ca. € 90.000 an die Fa. Gabriel wurden weitere Angebote erst zwei Tage vor der Gemeindevertretungssitzung angefragt. Dies führte dazu, dass die Fa. Gabriel den Zuschlag ohne Vergleichsangebote erhielt.
  2. Für die Vergabe der Elektroinstallationen des Bauhof Neubaues lag nur ein Angebot der Fa. Reisegger (bei drei angefragten Unternehmen) vor. Obwohl die Vergabesumme deutlich von der Kostenschätzung abwich (plus € 40.000), wurde auch diese Vergabe ohne Vergleichsangebote beschlossen. Die rechtzeitige Einholung von Angeboten in ausreichender Anzahl wurde bei beiden Gemeindevertretungssitzungen von unserer Fraktion eingefordert.