Bei der Gemeindevertretungssitzung am 13. April 2023 standen verschiedene Ausnahmen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz auf der Tagesordnung. Unter anderem soll an der Kreuzung Büttelsgasse/Gässele ein mehrgeschossiger Wohnbau mit Geschäftszone entstehen. Die Wünsche der Gemeinde wurden bei der Projektplanung umfassend berücksichtigt. So ist die Erdgeschosszone ausschließlich für gewerbliche Nutzungen vorgesehen, in den Außenanlagen entstehen öffentlichen Wege und öffentliche Aufenthaltsbereichen, Sitzbänke werden in gleicher Art wie beim bugo-Vorplatz und der Sebastianswiese errichtet, es erfolgt der Ausbau des bestehenden Brunnens und die Errichtung eine Holzfassade und eines Satteldachs. Die Gemeindevertretung hat daher die beantragte Ausnahme von BNZ 82 und HGZ 4 genehmigt. Entscheidend war neben der Erfüllung aller Wünsche der Gemeinde, dass das Bauprojekt im Zentrum von Göfis liegt – einerseits ist hier eine höhere Baudichte gewünscht, andererseits führt die Schaffung von neuen, öffentlichen Aufenthaltsbereichen und die Ansiedlung von weiteren Unternehmen in Göfis zu einer weiteren Vitalisierung des Ortszentrums. Dies entspricht auch den Zielen des räumlichen Entwicklungsplans.
Im Anhörungsverfahren zum Bauprojekt trafen zahlreiche Stellungnahmen der Anrainer ein. Es ist natürlich verständlich, dass ein großes Bauprojekt für die Nachbarn eine Veränderung mit sich bringt und auch negative Effekte hat. Die Kritik mancher Anrainer, dass die Zahl der Parkplätze zu gering ist, wurde von uns aufgenommen und wir werden versuchen, hier nochmals nachzujustieren. Insgesamt sind wir aber überzeugt, dass die Vorteile dieses Projekts die Nachteile überwiegen.
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